Nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht mit
einem Hauptschulabschluss, einem qualifizierten Hauptschulabschluss
oder dem
Realschulabschluss und wenn kein Berufsausbildungsverhältnis abgeschlossen
werden kann, können diese Schüler im Berufsgrundbildungsjahr
in den jeweiligen Berufsfeldern über ein ganzes Schuljahr in Vollzeitform
eine Ausbildung absolvieren.
An der Industrieschule Chemnitz gibt es das Berufsgrundbildungsjahr
in den Berufssfeldern: |