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Fragen rund um die Berufsausbildung
 

Wo finde ich einen Ausbildungsplatz?

Gemeldete Ausbildungsplätze können Sie online bei der
Industrie- und Handelskammer  http://www.chemnitz.ihk24.de --- Lehrstellenbörse

oder bei der
Bundesagentur für Arbeit finden. http://www.arbeitsagentur.de --- Partner vor Ort

 

Wo finde ich Informationen über die Ausbildung in einem bestimmten Beruf?

Alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Bundesinstitut für Berufbildung unter:

http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofile-start.htm

 

Welchen Schulabschluss brauche ich für eine Lehrstelle?

Grundsätzlich wird bei den anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Einstellungsbedingungen können jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.

 

Was ist eine duale Berufsausbildung?

Mit dualer Ausbildung bezeichnet man verkürzt das Duale Berufsausbildungssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Hierunter versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule.
Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich, der Schweiz und Südtirol ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der Landkreiszugehörigkeit des Betriebes.
Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt,
den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule.
Die meisten Jugendlichen in Deutschland - knapp zwei Drittel eines Jahrgangs - beginnen nach der Schule ihre Berufsausbildung mit einer Lehre.
Die gesetzliche Grundlage für eine duale Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HWO), die seit 1953 die Berufsausbildung im Handwerk regelt.
Der betriebliche Ausbildungsteil findet überwiegend am Arbeitsplatz, also während der Arbeit, statt. Grundlage hierfür ist eine von der Bundesregierung erlassene Ausbildungsordnung gem. § 5 des BBiG. Die betriebliche Ausbildung wird durch einen am allgemeinen Arbeitsrecht angelehnten Vertrag, den sogenannten Ausbildungsvertrag, vereinbart. Der schulische Ausbildungsanteil findet in der Berufsschule statt. Im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht werden fachliche und allgemein bildende Kompetenzen auf der Grundlage eines Rahmenlehrplans vermittelt.

 

Was wird im Berufsausbildungsvertrag geregelt?

Vor Beginn der Berufsausbildung wird zwischen dem/der Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.Der Berufsausbildungsvertrag enthält die folgenden Angaben:
- die Art der Berufsausbildung,
- eine sachliche und zeitliche Gliederung
- der Berufsausbildung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit für die ausgebildet werden soll,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- einen allgemeinen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

 
 
 
 
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