Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

die Elektroroller privater Anbieter im Stadtgebiet bieten für die öffentliche Nutzung – so auch durch Sie – eine Reihe Vorteile in der städtischen Fortbewegung.  Wir machen darauf aufmerksam, dass der letzte Nutzer eines E-Scooters ausgelesen werden kann.

Trotz belehrender Hinweise an die Klassen stehen in letzter Zeit wieder vermehrt und in unzulässiger Weise E-Roller in unseren Einfahrten, auf dem Hof (kein öffentlicher Raum) und auf Fluchtwegen. Der Schulträger informierte uns dazu auf Anfrage, dass bei durch Roller blockierten Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen eine Gefährdung der Sicherheit vorliegt. Folglich kann das Ordnungsamtes eingeschaltet werden. Inwieweit ein Verwarngeld (bei Gefahr im Verzug) und/oder Kostenübertragungen an den letzten Nutzer des Rollers erteilt werden, liegt im Ermessen des Ordnungsamtes.

Bitte parken Sie die Fahrzeuge im öffentlichen Raum und nicht im Schulgelände entsprechend Ihrer abgeschlossenen Verträge. Die Schule wird sonst von obiger Verfahrensweise Gebrauch machen.

I. Hunger
Schulleiter